Individuelle Notfallhilfe
Bei allen Maßnahmen der Kinderstiftung stehen das Wohl und der Schutz der Kinder im Vordergrund. Im Einzelfall leistet die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller schnelle Direkthilfe für in Not geratene Kinder. Auch wenn beispielsweise Geld für Freizeitaktivitäten, Lebensqualität, Bildung, Gesundheit, Bekleidung und Ernährung fehlt, kann die Kinderstiftung angefragt werden.
Einzelfallhilfen können gewährt werden für:
- Familien mit Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
- Familien mit geringem Einkommen
- Familien, die gesetzliche Leistungen erhalten, z. B. ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Lobby Card, Asylbewerberleistungen SGB XII
Gesetzliche Leistungen (z. B. SGB II) beantragen Sie bitte vorrangig. Grundsätzlich kann die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller keine Leistungen, die von Staat oder Kommune übernommen werden (z. B. Bildungs- und Teilhabepaket), erbringen. Eventuell kann die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller im Rahmen der Höchstfördersumme die staatlichen/öffentlichen Leistungen ergänzen.
Seit Juli 2020 arbeitet die Kinderstiftung mit kooperierenden Beratungsstellen zusammen. Eine Antragsstellung ist nur im Rahmen einer Beratung und in Zusammenarbeit mit dem jeweils betreuenden Sozialpädagogen möglich. Kooperierende Beratungsstellen sind die Caritas Ulm-Alb-Donau, Diakonie Ulm, Diakonie Neu-Ulm.