Was ist pfändbar? Was ist unpfändbar?
Wie viel monatlich gepfändet wird, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und der Anzahl der Personen, für die Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, also für Kinder und Ehepartner.
Anhand der Pfändungstabelle können Sie die Pfändungsfreigrenze und den pfändbaren Betrag ermitteln. Die Pfändungstabelle bekommen Sie bei Ihrer Schuldnerberatung oder finden Sie in unserem Faktenblatt Lohnpfändung.
Darüber hinaus sind bestimmte Zulagen vom Lohn unpfändbar, sofern diese üblich sind. Dazu gehören zum Beispiel Erschwerniszulagen, Wochenend- und Nachtzuschläge, aber auch eine Aufwandsentschädigung oder Urlaubsgeld.
Das Weihnachtsgeld ist teilweise unpfändbar. Geschützt ist ein Anteil des Weihnachtsgeldes bis maximal der Hälfte der monatlichen Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person.
Nicht geschützt sind dagegen beispielsweise Provisionen oder Leistungsprämien.