Was ist eine Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen?
Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens sind die ambulant betreuten Wohn- und Hausgemeinschaften. Für Personen mit einem hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf wie demenzkranke Menschen können sie eine Alternative zum Pflegeheim sein.
In Wohngruppen leben durchschnittlich etwa acht bis zwölf Personen zusammen in einer Wohnung. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist gewährleistet. Angehörige werden dadurch entlastet, können aber auch Einfluss nehmen. In vielen Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen ist die Mitsprache und Mitarbeit von Angehörigen fester Bestandteil und es gehört zum Wohngruppenkonzept, dass sie den Alltag mit organisieren.
Im Rahmen der Pflegeversicherung besteht für Bewohner ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 haben unabhängig von der pflegerischen Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag. Mit dem Betrag wird eine Betreuungsperson finanziert, die durch die WG-Bewohner gemeinschaftlich beauftragt ist, allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten durchzuführen oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus zahlen die Pflegekassen zur altersgerechten Anpassung der Wohnung einen Zuschuss in bestimmter Höhe.
Wenn Sie sich für eine Wohngemeinschaft für demenzkranke Menschen interessieren, dann wenden Sie sich an die Online-Beratung "Leben im Alter" oder eine Beratungsstelle vor Ort (s. Adress-Suchbox).